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Ratgeber für Heizen, Dämmen, Fördern und Kosten am Wohnhaus

Energie & WärmeKompass

Kompass O · Dämmen

Fassade dämmen: Kosten, Verfahren und Förderung im Überblick

Zuletzt geprüft 4. Oktober 202610 Quellen10 Min. LesezeitErschienen 4. Oktober 2026

1 Innenputz2 Mauerwerk3 Dämmung4 Außenputz

Wer die Fassade dämmen will, fragt zuerst nach den Kosten – und bekommt Zahlen, die weit auseinanderliegen. Das liegt selten an unseriösen Angeboten, sondern daran, dass hinter dem Wort „Fassadendämmung“ sehr verschiedene Bauweisen stecken: vom eingeblasenen Granulat im Mauerhohlraum bis zur hinterlüfteten Holzschalung. Dieser Überblick ordnet die Verfahren mit ihren Kostenrahmen ein, erklärt, wann das Gebäudemodernisierungsgesetz eine Dämmung verlangt, und zeigt, wie die Bundesförderung seit Sommer 2026 rechnet.

Wovon die Kosten einer Fassadendämmung abhängen

Der Quadratmeterpreis im Angebot ist ein Durchschnitt über sehr unterschiedliche Arbeiten. Teuer wird eine Fassadendämmung selten durch den Dämmstoff allein, sondern durch alles, was rundherum anfällt. Wer Angebote vergleicht, sollte deshalb prüfen, welche dieser Posten tatsächlich enthalten sind.

  • Untergrund: Hohlstellen im Altputz, Feuchte oder Salzausblühungen müssen vor dem Dämmen behoben werden.
  • Geometrie: Erker, Gauben, Vorsprünge und viele Fenster bedeuten mehr Anschlüsse und mehr Zuschnitt.
  • Folgearbeiten: Weil die Wand dicker wird, müssen laut Verbraucherzentrale häufig Dachüberstände verlängert und Fallrohre erneuert werden; unter Umständen müssen sogar Fenster ausgetauscht werden.
  • Zugang: Gerüst oder Hubsteiger, Platz auf dem Grundstück, gegebenenfalls eine Genehmigung für die Nutzung des Gehwegs.
  • Dämmstoff und Dicke: Mineralische, synthetische und nachwachsende Dämmstoffe unterscheiden sich im Preis, im Brandverhalten und in der späteren Entsorgung.

Den größten Hebel hat der Zeitpunkt. Die Verbraucherzentrale rechnet in einem Beispiel vor, dass die eigentliche Dämmung nur noch etwa 90 bis 100 Euro je Quadratmeter kostet, wenn Gerüst und Putzarbeiten wegen einer ohnehin fälligen Fassadensanierung sowieso bezahlt werden (Rechenbeispiele der Verbraucherzentrale, Stand Oktober 2025). Steht in den nächsten Jahren ohnehin neuer Putz oder ein neuer Anstrich an, lohnt es sich, die Dämmung an diesen Termin zu koppeln.

Fassade dämmen: Verfahren und Kosten im Vergleich

Welches Verfahren in Frage kommt, entscheidet zuerst die Wand selbst. Ein zweischaliges Mauerwerk mit Luftschicht verlangt eine andere Lösung als eine verputzte Ziegelwand oder ein Fachwerkhaus. Die Spannen in der Tabelle stammen aus der Übersicht zur Fassadendämmung der Verbraucherzentrale-Energieberatung; regionale Preise und der Zustand des Hauses verschieben sie im Einzelfall deutlich.

VerfahrenPrinzipKosten je m² Wandfläche (Orientierung)Geeignet vor allem für
KerndämmungDämmstoff wird in die vorhandene Luftschicht zwischen zwei Mauerschalen eingeblasenetwa 20–60 €zweischaliges Mauerwerk mit durchgehender, trockener Luftschicht
Wärmedämmverbundsystem (WDVS)Dämmplatten werden auf die Wand geklebt oder gedübelt und verputzttypisch 90–140 €; im Rechenbeispiel mit Gerüst und Arbeitslohn 160–190 €verputzte Massivwände, besonders bei ohnehin fälliger Putzsanierung
Vorgehängte hinterlüftete FassadeDämmung in einer Unterkonstruktion, davor eine Bekleidung mit Luftspaltab etwa 90 €, je nach Bekleidung bis etwa 300 €Häuser, deren Optik sich ändern darf
Klinker-Vorsatzschale mit Dämmungneue Mauerschale vor der alten Wand, Dämmung im Zwischenraummindestens etwa 150 €, auch über 300 €gewünschte Klinkeroptik; braucht ein eigenes Fundament
Dämmbeschichtungdünne Spezialbeschichtung statt Plattenaufbaukeine unabhängigen VergleichswerteSonderfälle, in denen die Wand nicht dicker werden darf

Für die Innendämmung nennen die genutzten Quellen keine Spanne. Sie ist eine Lösung für Fassaden, die außen nicht verändert werden dürfen, verlangt aber eine sorgfältige Planung des Feuchteschutzes.

Kerndämmung: günstig, aber begrenzt

Bei der Kerndämmung bleibt das Erscheinungsbild der Fassade unverändert. Ihr Dämmwert ist allerdings durch die Breite der Luftschicht begrenzt, weshalb die Verbraucherzentrale oft eine Kombination mit einer Außendämmung empfiehlt. Ob der Hohlraum durchgängig und trocken ist, sollte ein Fachbetrieb vorher mit Probebohrungen klären.

WDVS und vorgehängte Fassade: die Standardlösungen

Das WDVS ist das verbreitetste Verfahren für verputzte Wände. Einen Nachteil benennt die Verbraucherzentrale offen: Weil die Schichten miteinander verklebt sind, landen solche Systeme nach einem Abriss heute überwiegend im Restabfall. Die vorgehängte Fassade kostet mehr, lässt sich aber sortenrein zurückbauen, und der Luftspalt führt Feuchtigkeit zuverlässig ab.

Dämmbeschichtungen: eine Nische mit offenen Fragen

Daneben werden Beschichtungen angeboten, die schon mit einer Schicht im Millimeterbereich dämmend wirken sollen. Für sie gibt es weder unabhängige Kostenübersichten noch einen etablierten Platz im Förderrecht, denn Gesetz und Förderung verlangen einen nach Norm berechneten U-Wert, und dafür braucht der Energieberater einen nachgewiesenen Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit. Ein Beispiel dieser Produktgruppe ist PSCoat, das die Betreiberin dieser Seite selbst vertreibt; als Option kommt eine solche Beschichtung vor allem dort in Betracht, wo eine dickere Wand baulich oder gestalterisch ausscheidet.

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In eigener Sache: Die Zurynski, Oezdogan & Co GmbH, die diesen Ratgeber herausgibt, verkauft das hier vorgestellte Produkt selbst.

PSCoat ist eine Dämmbeschichtung, die gerollt oder gespritzt wird, statt Platten an die Wand zu dübeln. Nach Darstellung des Herstellers beruht die Wirkung auf eingebetteten Nanosphären und darauf, dass die beschichtete Oberfläche weniger Wärme durch Konvektion und Strahlung abgibt. Das sind Herstellerangaben; unabhängig geprüfte Messwerte zur Dämmwirkung liegen uns nicht vor. Der Anbieter gibt nach eigener Aussage eine U-Wert-Garantie auf seine Paketvarianten und bietet auf Wunsch eine dokumentierte U-Wert-Messung am behandelten Bauteil an.

Wirkprinzip, Pakete und Garantiebedingungen von PSCoat beim Anbieter nachlesen

Muss ich meine Fassade dämmen? Was das GModG verlangt

Das frühere Gebäudeenergiegesetz trägt seit dem 29. Juli 2026 die Kurzbezeichnung Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG); die amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de verweist dafür auf das Änderungsgesetz vom 23. Juli 2026. Mit der Neufassung wurden die Paragrafen für bestehende Gebäude neu nummeriert. Eine allgemeine Pflicht, eine intakte Fassade nachträglich zu dämmen, enthält das Gesetz weiterhin nicht.

Wann die Anforderungen greifen

Nach § 36 GModG müssen Außenbauteile, die erneuert, ersetzt oder erstmals eingebaut werden, die Höchstwerte der Anlage 7 einhalten. Für Außenwände von Wohngebäuden liegt dieser Wert bei 0,24 W/(m²·K). Er gilt ausdrücklich auch, wenn Sie außen Platten, Verschalungen, Vorsatzschalen oder Dämmschichten anbringen oder den Außenputz erneuern.

  • Kleine Reparaturen: Ausgenommen sind Änderungen, die nicht mehr als 10 Prozent der gesamten Fläche der jeweiligen Bauteilgruppe betreffen.
  • Jüngere Wände: Bei neuem Putz oder neuer Bekleidung entfällt die Anforderung, wenn die Wand nach dem 31. Dezember 1983 unter Einhaltung der damaligen energiesparrechtlichen Vorschriften errichtet oder erneuert wurde.
  • Technische Grenzen: Ist die Dämmdicke aus technischen Gründen begrenzt, genügt die höchstmögliche Dicke nach den anerkannten Regeln der Technik mit einem Dämmstoff von höchstens λ = 0,035 W/(m·K); bei Einblasdämmung oder nachwachsenden Rohstoffen gilt 0,045 W/(m·K).
  • Neuer Anstrich: Ein reiner Farbanstrich gehört nicht zu den Maßnahmen, die Anlage 7 für Außenwände aufzählt.

Beratungsgespräch und Nachrüstpflicht

§ 36 kennt außerdem eine Beratungspflicht: Wer ein Haus mit höchstens zwei Wohnungen besitzt und für das ganze Gebäude eine Berechnung nach § 38 durchführen lässt, muss vor der Beauftragung der Planung ein informatorisches Beratungsgespräch mit einer zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigten Person führen, sofern es unentgeltlich angeboten wird. Handwerksbetriebe müssen in ihrem Angebot schriftlich darauf hinweisen. Unabhängig von der Fassade gilt nach § 35 GModG eine Nachrüstpflicht für oberste Geschossdecken, die den Mindestwärmeschutz nicht erfüllen, mit Sonderregeln für Ein- und Zweifamilienhäuser, die der Eigentümer schon seit Februar 2002 selbst bewohnt.

Förderung 2026: was die BEG für die Fassadendämmung zahlt

Zuständig für Zuschüsse zu Einzelmaßnahmen ist das BAFA. Grundlage ist die Richtlinie BEG EM vom 17. August 2026, veröffentlicht im Bundesanzeiger am 27. August 2026. Für Anträge ab dem 21. Juli 2026 gelten neue Konditionen; für ältere Anträge hält das BAFA eine eigene Informationsseite bereit.

  • Fördersatz: 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben für die Dämmung der Gebäudehülle.
  • Höchstgrenze: 30.000 Euro förderfähige Ausgaben für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit.
  • Mit Sanierungsfahrplan (iSFP): Die Höchstgrenze steigt auf 60.000, 30.000 beziehungsweise 15.000 Euro. Der Bonus von 5 Prozentpunkten wird beim Einfamilienhaus aber erst ab 30.000 Euro förderfähigen Ausgaben gewährt und nur auf den Betrag darüber.
  • Mindestinvestition: 300 Euro brutto je Antrag.
  • Technische Mindestanforderung: Die gedämmte Außenwand muss einen U-Wert von höchstens 0,20 W/(m²·K) erreichen, also strenger als das Gesetz. Für Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz bei Wohngebäuden gilt 0,45 W/(m²·K).
  • Ab voraussichtlich Anfang 2027: ein zusätzlicher Bonus von 5 Prozentpunkten für Dämmmaßnahmen an besonders schlechten Gebäuden (Worst Performing Buildings), wenn die Maßnahme Teil eines geförderten iSFP ist.
  • Fachplanung und Baubegleitung: 50 Prozent Zuschuss, förderfähig bis 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern.

Die Zahlen stammen von der BAFA-Seite zur Gebäudehülle und aus der Richtlinie selbst; prüfen Sie vor dem Antrag, ob sich daran etwas geändert hat.

Ablauf: was vor dem ersten Arbeitstag erledigt sein muss

  1. Einen Energieeffizienz-Experten einbinden, etwa über die von der dena betriebene Expertenliste.
  2. Angebote einholen. Der Fachbetrieb oder der Experte erstellt eine Technische Projektbeschreibung (TPB); deren ID ist zwei Monate gültig und wird im Antrag abgefragt.
  3. Den Liefer- oder Leistungsvertrag mit einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage abschließen. Er muss das voraussichtliche Umsetzungsdatum enthalten.
  4. Den Antrag im BAFA-Portal stellen, bevor das Vorhaben beginnt. Ein Baubeginn vor der Bewilligung ist erlaubt, erfolgt aber auf eigenes Risiko.
  5. Nach Abschluss den Verwendungsnachweis einreichen.

Ein Rechenbeispiel mit Annahmen

Ein Einfamilienhaus hat 120 m² Außenwand, das Angebot für ein WDVS liegt bei 165 Euro je Quadratmeter – dem Preisniveau aus dem Rechenbeispiel der Verbraucherzentrale. Das ergibt 19.800 Euro. Bei 15 Prozent Zuschuss erstattet das BAFA 2.970 Euro; der iSFP-Bonus greift nicht, weil die förderfähigen Ausgaben unter 30.000 Euro bleiben.

Ob sich die Dämmung über eingesparte Heizkosten bezahlt macht, hängt vor allem vom Ausgangszustand ab. Die Verbraucherzentrale kommt für eine ungedämmte Wand bei gekoppelter Fassadensanierung auf eine Amortisation in etwa acht Jahren, für eine schon früher gedämmte Wand dagegen auf mehr als 70 Jahre. Wie viel Wärme Ihre Wand heute tatsächlich verliert, sollte deshalb vor der Entscheidung feststehen.

Häufige Fragen zur Fassadendämmung

Was kostet es, ein Einfamilienhaus von außen zu dämmen?

Rechnen Sie die Wandfläche ohne Fenster mit den Spannen aus der Tabelle hoch. Für ein WDVS mit Gerüst und Arbeitslohn nennt die Verbraucherzentrale 160 bis 190 Euro je Quadratmeter. Belastbar wird die Zahl erst mit mindestens zwei vergleichbaren Angeboten auf Basis desselben Leistungsverzeichnisses.

Kann ich die Fassade in Etappen dämmen?

Technisch ja, etwa Seite für Seite. Beachten Sie aber, dass jede Etappe über 10 Prozent der Wandfläche die Anforderungen des GModG auslöst und dass das BAFA die Mindestinvestition für den iSFP-Bonus je Antrag prüft: Ausgaben aus mehreren Anträgen desselben Jahres werden nicht zusammengezählt.

Lohnt sich ein Energieberater?

Für die BEG-Förderung ist er ohnehin Pflicht. Ein individueller Sanierungsfahrplan kostet zusätzlich, wird aber über die Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude mit 50 Prozent des Honorars bezuschusst, beim Ein- oder Zweifamilienhaus mit höchstens 650 Euro. Er verdoppelt außerdem die förderfähigen Höchstbeträge.

Brauche ich eine Baugenehmigung?

Das regeln die Bauordnungen der Länder unterschiedlich. Spätestens wenn das Haus direkt an der Grundstücksgrenze steht, unter Denkmalschutz fällt oder eine Gestaltungssatzung gilt, sollten Sie vor der Auftragsvergabe beim Bauamt nachfragen.

Partner

Empfohlene Partner der PScoat Zurynski, Oezdogan & Co GmbH

Björn Boekoff – eee-Energieberatung

Energieberatung mit Schwerpunkt Denkmalschutz.

Begleitet denkmalgeschützte Gebäude durch die Auflagen, PScoat ergänzt das mit einer 1 mm dünnen Dämmschicht, die das Erscheinungsbild kaum verändert.

Heiko Wittig

Energieberater in Leverkusen.

Klärt den Energiebedarf und die passenden Fördermittel, PScoat liefert dafür die 1-mm-Lösung für die Fassadendämmung.

Quellen dieses Beitrags

  1. Rechenbeispiele der Verbraucherzentrale, Stand Oktober 2025 verbraucherzentrale.de
  2. Übersicht zur Fassadendämmung der Verbraucherzentrale-Energieberatung verbraucherzentrale-energieberatung.de
  3. amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de gesetze-im-internet.de
  4. § 36 GModG gesetze-im-internet.de
  5. Anlage 7 gesetze-im-internet.de
  6. § 35 GModG gesetze-im-internet.de
  7. Richtlinie BEG EM vom 17. August 2026 bundesanzeiger.de
  8. BAFA-Seite zur Gebäudehülle bafa.de
  9. Expertenliste energie-effizienz-experten.de
  10. Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude bafa.de

Inhalt zuletzt geprüft am 4. Oktober 2026. Rechtslage und Förderbedingungen ändern sich – prüfen Sie vor einem Antrag die verlinkten Originalquellen.

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